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Kosten der Elektroepilation in meiner Praxis

Für das 90-minütige Erstberatungsgespräch inkl. Testbehandlung fällt eine Kostenaufwandspauschale von 85 Euro an. Wird darüber hinaus ein Kostenvoranschlag benötigt, z. B. zur Vorlage bei der Krankenkasse, werden für diesen zusätzlich 75 Euro berechnet.

Die Kosten pro Behandlung errechnen sich aus dem Grundpreis zuzüglich dem Minutenpreis.

Grundpreis: 40 Euro
Der Grundpreis enthält alle benötigten Verbrauchsmaterialen (sterile Epilationsnadel, frischer Liegenbezug, Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, Pflegeprodukte etc.), sowie sämtliche vor- und nachbereitenden Maßnahmen, wie Arbeitsplatzaufbereitung, Nachbetreuung usw. 

Minutenpreis: 1,50 Euro 
Bei Behandlungen bis 30 Minuten Dauer wird der Mindestpreis von 85,00 Euro berechnet. Darüber hinaus wird der Minutenpreis entsprechend der individuell vereinbarten Behandlungszeit abgerechnet. 

Berechnungsbeispiele:

60-minütige Behandlung  x 1,50 Euro = 90 Euro + 40 Euro = 130 Euro

120-minütige Behandlung x 1,50 Euro = 180 Euro + 40 Euro = 220 Euro

180-minütige Behandlung x 1,50 Euro = 270 Euro + 40 Euro = 310 Euro

240-minütige Behandlung x 1,50 Euro = 360 Euro + 40 Euro = 400 Euro

300-minütige Behandlung x 1,50 Euro = 450 Euro + 40 Euro = 490 Euro

360-minütige Behandlung x 1,50 Euro = 540 Euro + 40 Euro = 580 Euro

Die Abrechnung erfolgt jeweils unmittelbar nach Beendigung der vereinbarten Behandlungseinheit. Nur Barzahlung möglich! EC-, Debit- und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. 

Hinweis: Bei nicht fristgemäßer Verschiebung / Absage eines Beratungs- / Behandlungs-Termins wird eine Ausfallvergütung berechnet, siehe Ziffer 13.2.2 unserer AGB.

Stand: 1. Januar 2026

Oft gestellte Fragen
Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Kostenzusage der Krankenkasse?

Die Elektroepilation wird grundsätzlich als private Dienstleistung abgerechnet.

Die Bezahlung erfolgt jeweils direkt im Anschluss an die Behandlung. Der ausgehändigte Zahlungsbeleg kann im Anschluss bei der Krankenkasse zur möglichen Erstattung eingereicht werden. Die Abwicklung der Erstattung erfolgt ausschließlich im Verhältnis zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der Krankenkasse.

Hinweis: Die Elektroepilation ist eine kosmetische Dienstleistung zur dauerhaften Entfernung unerwünschter Haare. Sie ersetzt keine medizinische Diagnose oder Behandlung und steht nicht im Zusammenhang mit der Therapie zugrunde liegender Ursachen.

Werden die Kosten der Elektroepilation von der Krankenkasse übernommen?

Sofern im Einzelfall eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist, kann diese durch die Kundin bzw. den Kunden direkt bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Ob eine Erstattung erfolgt, ist von den jeweiligen Regelungen der Krankenkasse abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden. Krankenkassen sind nicht zur Kostenübernahme bei Behandlungen durch eine Elektrologistin verpflichtet.

Hinweis: Die Elektroepilation ist eine kosmetische Dienstleistung zur dauerhaften Entfernung unerwünschter Haare. Sie ersetzt keine medizinische Diagnose oder Behandlung und steht nicht im Zusammenhang mit der Therapie zugrunde liegender Ursachen.