Enthaarungsmethoden und ihr historischer Hintergrund - Teil 1
Erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Enthaarungstechniken, bei denen die Haare oberflächlich entfernt werden. Dazu zählen u. a. die klassische Rasur und Enthaarungscreme.
Rasur
Die erste Revolution im Rasiererbereich löste King Gillette aus. Er erfand bereits 1895 einen Rasierer mit Wegwerfklingen. 1915 führte Gillette einen Rasierer speziell für Frauen ein. 1931 erfand Jacob Schick den elektrischen Rasierer. Wenig später stellte Remington einen Doppelkopf-Rasierer und einen Elektrorasierer für Frauen vor. Die Haare werden nur an der Hautoberfläche abgeschnitten und sind meist nach kurzer Zeit fühlbar nachgewachsen. Als hartnäckiges Gerücht hält sich leider immer noch die Mär vom verstärkten Haarwuchs durchs rasieren. Dieser Eindruck entsteht dadurch, dass das feine Ende des Haares abgeschnitten wird und der nachwachsende Haarstumpf die Spitze dicker erscheinen lässt.
Chemische Produkte (z.B. Enthaarungscreme)
Chemische Enthaarungsmittel entstanden 1940 in der Firma Carter-Wallace, New York als Begleiterscheinung der damals herrschenden Kriege. Strümpfe waren rar und die Beine dadurch nackt. Der enthaltene Wirkstoff Thioglykolsäure wirkt auf die Hornsubstanz - das Keratin - im Haar auflösend. Neben dem oft beißenden Geruch, kann es auch zu Hautreizungen kommen. Deshalb sollten Produkte vor der Anwendung auf Verträglichkeit überprüft werden, z. B. in der Armbeuge. In Laboruntersuchungen zeigte sich in den meisten Fällen bereits nach drei bis fünf Tagen sichtbarer Nachwuchs.
Mechanische Entfernung
Die Haare werden mit einem Handschuh o.ä., der eine Oberfläche aus feinem Sandpapier besitzt, abgeschmirgelt. Dies funktioniert aber nur bei feinen Haaren gut. Muss alle paar Tage wiederholt werden.
Ja und nicht nur dauerhaft, sondern für immer.
Aus einem fachgerecht behandelten Haarfollikel kann lebenslang kein Haar mehr wachsen. Das bedeutet aber nicht, dass eine Behandlung ausreichend ist, um alle aktiven Haarfollikel in einem Areal erfolgreich zu behandeln. Aus den aktiven Haarfollikeln wachsen die Haare zeitlich versetzt und in unterschiedlicher Geschwindigkeit. Und nicht selten ist das "letzte" Haar bereits ausgefallen, bevor das neue Haar sichtbar über der Hautoberfläche erscheint.
Ja.
Das Beratungsgespräch war schon immer aus rechtlicher Sicht unerlässlich. Jedoch spätestens seit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) darf auf die Beratung nicht mehr verzichtet werden. Auch dann nicht, wenn Kunden bereits in einer anderen Praxis behandelt wurden.
Jeder Mensch hat eine individuelle Wahrnehmung. Die Tagesform, der Hautzustand und die Region spielen dabei eine wichtige Rolle.
Die meisten Kunden nehmen nur ein mehr oder weniger starkes Wärmegefühl wahr und benötigen keine besonderen Maßnahmen. Bei allen anderen entscheidet meist das jeweilige Areal oder die Behandlungsdauer über eine schmerzreduzierende Unterstützung, z. B. mit einer oberflächlich wirkenden anästhesierenden Creme aus der Apotheke bis hin zu einer Lokalanästhesie vom Arzt.
Die beim Ersttermin durchgeführte Testbehandlung gibt Aufschluss über Ihre persönliche Schmerztoleranz.
Die Kosten pro Behandlung sind abhängig von der jeweils individuell vereinbarten Behandlungszeit und errechnen sich aus dem Grundpreis (40 Euro) zuzüglich dem aktuellen Minutenpreis.
Minutenpreis: 1,40 Euro (ab 1.1.2026: 1,50 Euro)
Bei Behandlungen bis 30 Minuten Dauer wird der Mindestpreis von 82,00 Euro (ab 1.1.2026: 85 Euro) berechnet.
Für das 90-minütige Erstberatungsgespräch inkl. Testbehandlung wird eine Kostenaufwandspauschale von 79 Euro (ab 1.1.2026: 85 Euro) berechnet. Für einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse werden zusätzlich 69 Euro (ab 1.1.2026: 75 Euro) berechnet.