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Fachkundenachweis gemäß NiSV

Heutzutage kommen zahlreiche Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken zum Einsatz.

Darunter fallen beispielsweise auch Anwendungen / Geräte zur dauerhaften Haarentfernung.

All diesen Anwendungen ist gemein, dass sie in der Vergangenheit von jeder Person ohne besondere Qualifikation angeboten werden durften, obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können.

Ziel der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlung besser zu schützen.

Die Verordnung enthält zum einen allgemeine Anforderungen an den Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden und zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden. Diese Anforderungen richten sich an den Betreiber der Anlagen. Er trägt Sorge dafür, dass der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet wird. Dazu muss er zum Beispiel sicherstellen, dass die die Anlage anwendende Person in die sachgerechte Handhabung eingewiesen wurde. Außerdem trägt er die Verantwortung für die Instandhaltung der Anlagen gemäß Herstellerangaben. Neben Anforderungen an die Aufklärung über Nebenwirkungen der Anwendungen und gesundheitliche Risiken muss der Betreiber Schutzvorkehrungen treffen, um die behandelte Person oder Dritte vor vermeidbaren Gesundheitsgefahren zu schützen. Die allgemeinen Anforderungen an den Betrieb umfassen unter anderem auch Dokumentationspflichten. 

Zum anderen legt die Verordnung Anforderungen fest im Hinblick auf die Qualifikation von Personen, die nichtionisierende Strahlungsquellen einsetzen (Fachkunde). Die Verordnung regelt für verschiedene Anwendungen die Inhalte der Fachkunde (theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen), den Erwerb der Fachkunde (geeignete Ausbildung oder Teilnahme an einer Schulung) und bei welcher Ausbildung vom Vorliegen der erforderlichen Fachkunde auszugehen ist. Für spezifische Anwendungen wird festgelegt, dass diese nur durch Ärztinnen oder Ärzte mit bestimmten Weiterbildungen durchgeführt werden dürfen.

Seit dem 31.12.2022 müssen Personen, die im kosmetischen Bereich Behandlungsgeräte mit nichtionisierenden Strahlungsquellen zur dauerhaften Haarentfernung einsetzen wollen, einen Fachkundenachweis erbringen.

Näheres zu den Fachkundeanforderungen ist in Anlage 3 der NiSV dargelegt. Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden. Konkretisiert werden Anforderungen an die Fachkunde in der „Bekanntmachung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen – Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt (Fachkunderichtlinie).

Eine NiSV Schulung zum Erwerb eines gültigen Fachkundenachweises setzt sich aus insgesamt 2 Modulen zusammen, die jeweils mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden müssen:

a) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Fachkunde-Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gleichwertigkeit nach Anlage 3 Teil A Abschnitt 3 der NiSV.

Nach Anlage 3 Teil A Abschnitt 3 der NiSV ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit dem Lerninhalt des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ nicht erforderlich, wenn eine Person

1. eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,
2. einen Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,
3. die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert hat oder
4. am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügt.

b) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des jeweiligen anwendungs- bzw. gerätespezifischen Fachkunde-Moduls (z. B. EMF [Hochfrequenzgeräte] in der Kosmetik).

Der Nachweis der Fachkunde erfolgt gegenüber der zuständigen Behörde durch Vorlage eines Zertifikats. Das Zertifikat wird für fünf Jahre befristet ausgestellt und muss danach erneuert werden. Aufgrund einer Änderung der NiSV hat der Nachweis der Fachkunde ab 2024 durch Vorlage eines Zertifikats einer durch die Deutsche Akkreditierungsstelle akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle zu erfolgen.

Sowohl aufgrund meines Berufsabschlusses als „Kosmetikerin“ als auch wegen meiner langjährigen beruflichen Praxis seit 1999 war ich nach Anlage 3 Teil A Abschnitt 3 der NiSV von dem Erfordernis der Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Fachkunde-Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ mit erfolgreicher Prüfung befreit.

Da ich für die dauerhafte Haarentfernung Hochfrequenzgeräte (Elektroepilation) verwende, musste ich das Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ erfolgreich absolvieren.

Die dafür benötigte Fachkundeschulung habe ich absolviert bei:

BAGA Bildungsakademie für Gesundheit & Aesthetik GmbH
BAGA Eppingen
Brettener Straße 101
75031 Eppingen

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Fachkunde-Schuldung und erfolgreichem Bestehen der entsprechenden Abschlussprüfung wurde mir als Fachkundenachweis das entsprechende Zertifikat erteilt.

Das Zertifikat

Ellen Kronenberger
Zertifikatsnummer: PP.22.A.HF.012-03

mit jeweils aktuellem Gültigkeitsdatum können Sie hier einsehen und als passwortgeschützte PDF-Datei (Passwort: 1234) herunterladen: https://www.elektro-epilation.de/images/nisv-zertifikat.pdf

Das Zertifikat wurde von folgender Zertifikatsstelle ausgestellt:

Tervis Zertifizierungen GmbH
Drei Birken 13
53639 Königswinter
Telefon: +49 (0)2244 916 90 00     
Telefax: +49 (0)2244 916 90 03     
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: https://www.tervis-zertifizierungen.de

Die Tervis Zertifizierungen GmbH ist ihrerseits akkreditiert und damit autorisiert, Zertifikate in den NiSV Fachkundemodulen zu erteilen, bei:

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Spittelmarkt 10
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 67 05 91-0
Telefax: +49 (0)30 67 05 91-15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: https://www.dakks.de

Akkreditierungsurkunde: D-ZP-19731-01-00
Anlage zur Teil-Akkreditierungsurkunde D-ZP-19731-01-02

Zertifizierungsbereich:
Personal mit Fachkunde im Sinne der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)

Bezeichnung / Titel gemäß Zertifizierungsprogramm der Zertifizierungsstelle:
EMF-Kosmetik (Anwendung von Hochfrequenzgeräten (gemäß § 6 Absatz 1 NiSV)

https://www.dakks.de/files/data/as/pdf/D-ZP-19731-01-02.pdf

Eine Datenbank mit Suchfunktion der von der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH akkreditierten Stellen finden Sie hier:

https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html

Für die Erlangung und Aufrechterhaltung der Fachkundenachweise

„Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und
„EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“

ist die Einhaltung folgender Vorschriften maßgeblich:

Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)
https://www.gesetze-im-internet.de/nisv/index.html

Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Men-schen (Fachkunderichtlinie NiSV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16032020_SII61598102.htm